Treppen-ABC
Das Istmaß von Treppensteigung und Treppenauftritt innerhalb eines Treppenlaufes darf gegenüber dem Sollmaß um nicht mehr als 0,5cm abweichen, wobei das Istmaß der der Steigung der Antrittstufe höchstens 1,5 cm vom Sollmaß abweichen darf. Auf Grenzmaße finden die Toleranzen keine Anwendung.
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