Treppen-ABC
Mit der lichten Höhe ist das senkrechte Maß von der Oberkante des Fertigfußbodens bis zur Unterkante der Decke gemeint. Laut der DIN 18065 muss die lichte Durchgangshöhe, also die Kopfhöhe, einer Treppe bei minimal 200 cm liegen.
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Mit der lichten Höhe ist das senkrechte Maß von der Oberkante des Fertigfußbodens bis zur Unterkante der Decke gemeint. Laut der DIN 18065 muss die lichte Durchgangshöhe, also die Kopfhöhe, einer Treppe bei minimal 200 cm liegen.
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