Treppen-ABC
In der DIN 18065 ist eine Fingerfreiheit von minimal 5 cm zwischen dem Handlauf und sämtlichen daran angrenzenden Teilen vorgeschrieben.
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In der DIN 18065 ist eine Fingerfreiheit von minimal 5 cm zwischen dem Handlauf und sämtlichen daran angrenzenden Teilen vorgeschrieben.
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