Treppen-ABC
Baurechtsleisten werden ebenfalls als Kindersicherungsleisten/Kinderschutzleisten/Stufenleisten bezeichnet. Man bringt sie bei offenen Treppen unter den Stufe an, damit die Stufen jeweils nicht mehr als 120 mm lichten Abstand zueinander aufweisen. Dies ist Vorschrift in wenigen Landesbauordnungen wie z.B. Schleswig-Holstein und Bremen.
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